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Gerichtsentscheid Hessen: Pferdesteuer zulässig

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Die Pferdesteuer, welche in der hessischen Stadt Bad Sooden-Allendorf erhoben wird, ist zulässig. Das entschied nun der  hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

Geklagt hatten zehn Pferdebesitzer, die mit Unterstützung der FN gehofft hatten, die Steuer so doch noch abwenden zu können.

Die FN zeigte sich ob des Urteils enttäuscht, will aber weiter überlegen, ob und wie Rechtsmittel eingelegt werden können.

 

Hier die Pressemitteilung der FN zum Thema im Wortlaut.

„Pferdesteuer-Urteil: FN kämpft weiter

Warendorf (fn-press). Der Hessische Gerichtshof in Kassel kam zu dem Ergebnis, dass die Satzung der nordhessischen Stadt Bad Sooden-Allendorf zur Einführung der Pferdesteuer nicht gegen geltendes Recht verstößt. Gestern gab das Gericht bekannt, dass die Anträge von zehn Pferdehaltern in einem sogenannten Normenkontrollverfahren abgelehnt wurden.

Zehn Pferdehalter (Reitverein, Pferdebetrieb, Turnier- und Freizeitreiter, Besitzer eines Therapie-, Holzrücke- und Gnadenbrotpferdes sowie ein Züchter) aus Bad Sooden-Allendorf hatten gemeinschaftlich mit Unterstützung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) den Hessischen Verwaltungsgerichtshof angerufen, um die Rechtmäßigkeit der Satzung zur Einführung der Pferdesteuer in ihrer Stadt überprüfen zu lassen. Vor genau zwei Jahren hatte Bad Sooden-Allendorf diese Satzung beschlossen, die Steuerbescheide in Höhe von 200 Euro pro Pferd und Jahr aber bis zum Gerichtsurteil ausgesetzt.

Der Hessische Gerichtshof hält die Pferdesteuer grundsätzlich für gesetzeskonform. Allerdings werden all jene Pferdehalter von der Steuer ausgenommen, deren Pferde „nachweislich zum Haupterwerb im Rahmen der Berufsausübung“ eingesetzt werden. Steuerpflichtig hingegen ist „das Halten und Benutzen von Pferden zur Freizeitgestaltung“, so der Satzungstext. Auch wer „ein Pferd gegen Entgelt zur Benutzung durch einen Dritten“ hält, muss die Abgabe entrichten. Damit sind Schulpferde für den Reitunterricht im Verein oder Pferdebetrieb erfasst.

Mit großer Enttäuschung reagierte die Deutsche Reiterliche Vereinigung auf die Entscheidung des Hessischen Gerichtshofs. Generalsekretär Soenke Lauterbach erklärte: „Wir hatten darauf gehofft, dass das Gericht den Argumenten gegen die Pferdesteuer folgt. Leider ist dies nicht der Fall. Wir geben den Kampf gegen die Steuer aber nicht auf und werden weiter mit allen Mitteln versuchen, die Kommunalpolitik von der Unsinnigkeit dieser Abgabe zu überzeugen.“ Nun gelte es, die Ausführungen des Gerichts detailliert auszuwerten und über den konkreten Fall in Bad Sooden-Allendorf hinaus Schlüsse für weitere Strategien zu ziehen, so Lauterbach. Die FN wird weitere Rechtsmittel prüfen.“